DSD-Blog

Wilder Westen in luftiger Höhe: von Drohnen und Gesetzen

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28.10.2016

Auf den Straßen hat der Durchschnittsbürger seit eh und je vielfältige Möglichkeiten, um den Verkehr zu stören. Mit Drohnen a.k.a. unbemannten Luftfahrtsystemen kann er nun auch den Luftraum unsicher machen. Fehlende Gesetze machen es möglich.

Willkürlich herumschwebende Hobbydrohnen befinden sich derzeit in einer Grauzone – und das nicht nur wettermäßig. Die Politik will schärfere Gesetze erlassen.

Keine Starterlaubnis für schwedische Drohnen

Die Schweden haben bereits angezogen: Für sie sind Drohnen nicht nur ein Ärgernis, das sie Luftfahrt behindert, sondern obendrein auch Überwachungssysteme. Demnach müssen nicht mehr nur Privatleute die Geräte am Boden lassen, sondern beispielsweise auch Journalisten. Lediglich nach strengen Genehmigungsverfahren dürfen von nun an Drohnen eingesetzt werden, zum Beispiel zur Verhinderung von Kriminalität.

Das Problem an der Sache ist zum einen, dass die Entscheidung nicht konsistent ist mit ähnlichen Regelungen: Es ist durchaus erlaubt, an Fahrrädern und Autos Kameras anzubringen. Außerdem kann jeder jederzeit, wie hierzulande auch, Fotos mit der Handykamera anfertigen. Zum anderen wird es schwierig, derartige Verstöße zu beweisen und zu ahnden, wodurch die praktische Umsetzung wahrscheinlich ohnehin schwierig werden dürfte.

Flieg nicht zu hoch …

Abgesehen davon können Drohnen die Flugsicherheit von Flugzeugen gefährden. Das ist vor allem bei Passagierflugzeugen fatal. Bisher hat es weltweit bereits mehrere knappe Situationen gegeben. Die Pilotengewerkschaft Cockpit geht davon aus, dass früher oder später auch noch etwas passieren wird. In Deutschland ist der Flughafen Frankfurt Spitzenreiter mit bisher 15 Drohnensichtungen.

In den USA müssen Drohnen mit einem Gewicht ab 250 Gramm registriert werden, was auch hierzulande für Drohnen ab 500 Gramm Gewicht geplant ist. Darüber hinaus wird ein Drohnenführerschein gefordert, der alle drei Jahre wiederholt werden soll. Normalerweise dürfen Drohnen auch nicht aus dem Blickfeld des Betreibers geraten – es wurden allerdings schon Drohnen in mehreren Kilometern Höhe gesichtet. Mit dem Risikobewusstsein der Betreiber ist es also noch weniger weit her als auf deutschen Autobahnen. (tl)