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Telekommunikationsgesetz – Reform kaum in Sicht

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29.10.2020

Die Reform des Telekommunikationsgesetzes sollte bis Ende des Jahres durch sein, allerdings wird Deutschland dieses Ziel nicht erreichen. Ausgerechnet bei der Laufzeit von Verträgen sind sich die Minister nicht einig, so dass sich die gesamte Entscheidung verzögern wird.

Viele weitere Streitpunkte sind in der Vergangenheit aus dem Weg geräumt worden, dennoch ist der Zeitplan für den Entwurf sehr fragwürdig.

Kürzere Verträge für Verbraucherschutz

Die Reform des Gesetzes soll dafür sorgen, dass der EU-Kodex auf Landesrecht angewandt werden kann. So schnell wird das in Deutschland allerdings nichts, denn der Verbraucherschutz ist dagegen. Der Grund: Bundesjustizministerin Christine Lambrecht will Vertragslaufzeiten von zwei Jahren auf ein Jahr reduzieren – gänzlich ohne die bisher geltende Option, auch Laufzeiten von zwei Jahren zu ermöglichen.

Zwar sind länger laufende Verträge im Gegensatz zu kürzeren mit besseren Konditionen verbunden, das ficht aber das Bundesministerium anscheinend nicht an. Es begründet seine Haltung damit, dass der Verbraucher die komplette Wahlfreiheit haben und nicht durch den Staat bevormundet werden soll.

Zu viele Parteien und Interessen

In der Telekommunikationsbranche stößt der Vorschlag auf Unverständnis. Kürzere Vertragslaufzeiten würden die Planungssicherheit der Unternehmen einschränken. Das wird sich auch auf den Breitbandausbau auswirken, der wiederum von der Politik gewollt ist.

Derzeit wird angestrebt, eine Einigung zwischen Altmaier und Lambrecht zu erzielen. Aber selbst wenn die durch ist, muss der Entwurf noch mit den Ländern und Branchen abgestimmt werden – ein Unternehmen, über dessen Dauer niemand etwas sagen kann. Definitiv soll das Ganze vor den nächsten Bundestagswahlen erledigt sein, weil der Prozess sonst wieder von neuem beginnt. Hiermit verbunden sind allerdings Sorgen der Telekommunikationsbranche, ihre Interessen könnten zu Gunsten einer rechtzeitigen Einigung unter den Tisch fallen. (tl)