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Streitthema: Persönlichkeitsstatus für Roboter

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17.04.2018

Die EU will Robotern nun einen eigenen Rechtsstatus zusprechen, unter anderem um Schadenfälle eindeutiger klären zu können. Diverse Wissenschaftler und Experten stellen sich dagegen – das Vorhaben sei völlig übertrieben.

Rund 160 Wissenschaftler haben in einem offenen Brief an die EU-Kommission vor einem rechtlichen Status von Robotern gewarnt.

Skurrile Konsequenzen

Angelehnt an den Rechtsstatus einer „natürlichen Person“ oder einer „juristischen Person“ sollen Roboter laut der EU in Zukunft als „elektronische Person“ bezeichnet werden. Das ist laut der Gegner zum einen ethisch, zum anderen aus rechtlichen Gründen fragwürdig.

Denn wenn Robotern ein Status als „elektronische Person“ zugesprochen wird, bedeutet das, dass sie auch ähnlich wie alle anderen bestimmte Rechte und Verpflichtungen hätten. Dazu gehören Beispielsweise die Menschenwürde und das Recht auf Einbürgerung. Das einem Roboter zuzuschreiben, geht nicht nur beim heutigen Stand der Forschung zu weit. Auch ist dies nicht vereinbar mit der Grundrechtecharta und der Menschenrechtskonvention.

Falscher Fokus

Darüber hinaus sind die Experten der Meinung, dass ein solches Vorhaben die Fähigkeiten der Roboter völlig überschätzt. Im Brief heißt es, die Verantwortlichen im EU-Parlament haben sich leiten lassen durch einige wenige überhypte Pressemeldungen bezüglich robotischen Könnens sowie Science Fiction.

Die Wahrnehmung wird als verzerrt bezeichnet. Roboter sind noch weit davon entfernt, vergleichbar mit einem Menschen denken und handeln zu können. Außerdem solle sich die EU bei dem Thema KI viel mehr darauf konzentrieren, die Menschen zu schützen. (tl)