DSD-Blog

Schufa und Co. sammeln heimlich Handyvertragsdaten

Beitrag von

03.12.2021

Die Schufa und andere Auskunfteien sammeln laut diverser Medienberichte Handyvertragsdaten von Millionen von Bürgern – ohne deren Einwilligung. Datenschützer kritisieren nun vermehrt dieses Vorgehen und halten es für unzulässig im Sinne der DSGVO.

Angeblich brauchen die Auskunfteien diese Daten zur Bonitätsgarantie der Kunden, auch wenn diese sich buchstäblich noch gar nichts haben zu Schulden kommen lassen.

Daten für umstrittenes Scoring

Betroffen sind vor allem Daten zu Dauer und Wechsel eines Handyvertrages seit 2018. Auf der Datenschutzkonferenz im September haben Datenschützer diesbezüglich einmal mehr darauf hingewiesen, dass Daten, die nichts über Kreditverzögerungen aussagen – wie eben Handyvertragsdaten – nicht einfach so gespeichert werden dürften.

Tatsächlich ziehen Schufa und Co. allerdings laut Datenschützern diese Daten für ihr sogenanntes Scoring heran, bei dem basierend auf einem geheimen Algorithmus die Bonität der Verbraucher bewertet wird. Insgesamt wird das Scoring aufgrund seiner Intransparenz bereits seit Jahren kritisiert, auch besteht die Möglichkeit, dass es zulasten von unbescholtenen Bürgern geht.

Verbraucher ohne Kredithistorie profitieren angeblich

Die Wirtschaftsauskunfteien halten mit dem Argument dagegen, dass sie die entsprechenden Daten bräuchten, weil nicht jeder Verbraucher über eine Kredithistorie verfüge, anhand derer man seine Kreditwürdigkeit bemessen könnte.

Vor allem junge Menschen, ärmere Einkommensschichten, Migranten und Senioren fallen darunter, sodass sie von der Speicherung und Verarbeitung der Handydaten angeblich profitieren würden. Haben diese Gruppen sozusagen wenigstens ihre Handybeiträge immer verzugsfrei gezahlt, so sei das auch eine Aussage. Datenschützer wiederum sehen darin keinen hinreichenden Grund, diese Daten ohne Einverständnis und auch noch im Geheimen zu sammeln.

Gerichtsurteil als letztes Wort

Welche Seite recht hat und ob die Handydaten wirklich zur Prüfung der Bonität relevant sind beziehungsweise unter eine der in der DSGVO aufgeführten Ausnahmen fallen, werden nun wahrscheinlich Gerichte klären. Derzeit befasst sich bereits der Europäische Gerichtshof mit dem Thema. (tl)