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Sache des Gerichts: Steht Meta-Aufspaltung bevor?

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14.01.2022

Das neue Jahr fängt mit etwas mittlerweile schon Gewohnten an: einer Klage gegen Facebook. Bei dieser bereits im Dezember 2020 eingereichten Kartellklage geht es um den Verkauf von Whatsapp und Instagram. In einem zweiten Anlauf hat sie Richter James Boasberg nun angenommen.

Gerichtlich soll jetzt über die Aufspaltung des Meta-Konzerns entschieden werden.

FTC klagt gegen Facebook

Die Federal Trade Commission (FTC) hatte bereits im letzten Jahr gegen Facebook geklagt, allerdings war die Klage damals mit Verweis auf mangelnde Argumentation abgelehnt worden. Demnach war nicht deutlich genug, wie die Monopolstellung Facebooks auf dem Markt aussähe. Jetzt, nach einer Nachbesserung, sind unter anderem die Nutzerzahlen klarer ersichtlich sowie die Zeit, die Menschen auf den Plattformen verbringen.

Facebook hatte gefordert, dass die Klage abgelehnt würde mit der Begründung, die FTC-Chefin Lina Khan sei aufgrund der Berichterstattung über Facebook befangen. Dies wurde vom Gericht jedoch als unzulässig angesehen und abgelehnt.

Der Vorwurf der FTC gegen Facebook ist kein neuer: So habe das Unternehmen die Dienste Whatsapp und Instagram gekauft, um seine Marktmacht zu erhöhen und gleichzeitig den Wettbewerb auf unlautere Weise behindert. Der Meta-Konzern solle demnach zerschlagen werden.

Meta: Keine Nachteile durch Übernahme

Trotz Annahme der Klage zeigt sich Meta zuversichtlich. Die Übernahmen hätten die beiden anderen Dienste noch größer gemacht. Dies hätte sich letztendlich positiv für Menschen und Firmen ausgewirkt, die diese Plattformen nutzen, und auch dem Wettbewerb geholfen. Zudem sei man verwundert, dass die FTC nun ihre damalige Freigabe der Übernahme von Whatsapp und Instagram zurücknehmen wolle.

Vor Gericht müssen alle Punkte stichhaltig begründet werden. Insgesamt könnte das Verfahren laut Richter demnach Jahre dauern. (tl)