DSD-Blog

Neue Runde eingeläutet: kein Urteil zu Facebooks Datensammlung

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26.03.2021

Facebook und Datenschutz – nach wie vor ein ewiges Thema vor allem in der EU. Seit drei Jahren sind der Konzern und das deutsche Bundeskartellamt in einem Prozess um die Rechtmäßigkeit der Facebook-Datensammelei zugange. Die neueste Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf setzt dem immer noch kein nahes Ende.

Alles dreht sich um die Frage, wie Recht und Daten auszulegen sind. Hier prallen Ansichten aufeinander.

Verflechtungen und Intransparenz

Das Bundeskartellamt hatte Facebook Auflagen bezüglich der Datensammelei gemacht. Dabei ging es unter anderem um die zusätzliche Verflechtung der Dienste WhatsApp und Instagram sowie die Frage der marktbeherrschenden Stellung Facebooks. Das Amt argumentierte, diese sei unzweifelhaft gegeben und eine Verflechtung nicht zulässig, darüber hinaus sei die Legitimation des Konzerns für die Datensammlung zu intransparent. Auch dürfe Facebook niemanden von seinen Diensten ausschließen, wenn er oder sie der Datensammlung nicht zustimme. Dagegen zog der Konzern wiederum gerichtlich ins Feld und verwies zur Widerlegung seiner Monopolstellung auf Dienste wie YouTube und Snapchat.

Fall geht an den EuGH

Am Mittwoch dieser Woche stand wieder ein Urteil des OLG Düsseldorf an. Das Gericht sah sich ohne Konsultierung des EuGH allerdings nicht in der Lage, ein solches zu fällen. Es sind Fragen offen, die zunächst an die Richter in Luxemburg weitergereicht werden sollen um zu klären, wie „sensible Daten“ genau zu definieren sind und ob das deutsche Kartellamt überhaupt berechtigt ist, Verstöße gegen die DSGVO festzustellen. Darüber hinaus steht die Frage im Raum, ob Facebook nicht zumindest teilweise berechtigtes Interesse an diesen Daten hat.

Der Senat hatte bereits signalisiert, dass sich das Kartellamt unter Umständen bei seiner Auslegung zu sehr auf deutsches anstatt auf EU-Recht stützt. Für die Auslegung dessen sei nur der EuGH berufen. Nachdem dieser sich geäußert hat, landet der Fall wieder in Düsseldorf, das kann allerdings dauern. Im Jahr 2019 brauchten vergleichbare Verfahren im Schnitt 15,5 Monate. Bis eine Entscheidung gefallen ist, kann Facebook weitermachen wie bisher. (tl)