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NetzDG – mehr Handhabe gegen Hassposts

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02.04.2020

Das Kabinett will eine Änderung des Netzwerksdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) beschließen. Grundsätzlich habe sich das Modell bewährt, Nutzern soll es in Zukunft aber einfacher gemacht werden, beleidigende Posts zu löschen und auf der anderen Seite gegen ungerechte Beschwerden vorzugehen. Gleichzeitig sollen Netzwerke zu mehr Transparenz verpflichtet werden.

Das Löschen von Beiträgen soll nicht nur einfacher, sondern auch schneller erfolgen. Werden sie nicht gelöscht, sollen sich Nutzer leichter dagegen wehren können.

Einfachere Meldewege und Transparenz der Netzwerke

Bereits vor zwei Jahren wurde das NetzDG beschlossen, das Internetplattformen zur Verfolgung von Hass und Hetze verpflichtet. Mittlerweile ist man der Meinung, dass „einige Regelungen fortentwickelt werden sollten.“ Dazu gehört unter anderem eine Meldepflicht von schwerwiegenden Inhalten. Beiträge sollen nicht mehr nur gelöscht, sondern auch an das Bundeskriminalamt gemeldet werden.

Darüber hinaus sind die Meldewege zu kompliziert – das Gesetz fordert eine Vereinfachung. Während bisher Screenshots angefertigt wurden, die dann woanders manuell wieder eingefügt werden mussten, müssen die Meldewege fortan leicht nachvollziehbar und umsetzbar sein. Direkt vom Post aus soll nun eine Meldung an das Netzwerk erfolgen können – automatisierte Verfahren hierzu müssen von den Netzwerken ebenfalls offengelegt werden. Außerdem müssen die Netzwerke ihre Entscheidung, welche Posts gelöscht werden und welche nicht, auf Nachfrage hin nachvollziehbar und individuell begründen.

Beweislage und Schlichtung

Auch vor Gericht soll die Beweislage erleichtert werden. Betroffene, die gegen Hasspostings vorgehen, sollen einfacheren Zugang zu den Daten haben beziehungsweise diese einfacher herausverlangen können. Darüber hinaus will das Gesetz neutrale Schlichtungsstellen ermöglichen, mit denen Konflikte auch außergerichtlich geregelt werden können. Die Schlichtungsstellen sollen einfach zugänglich und ohne größeren Aufwand nutzbar sein ohne den Beteiligten eine Lösung aufzwingen zu wollen.

Vom Digitalverband Bitkom gibt es allerdings Kritik nicht erst an diesem Entwurf des NetzDG. Demnach führe das Gesetz nur noch zu mehr Unsicherheit statt Transparenz und würde keine klaren Vorgaben zur Löschung der Inhalte machen. (tl)