DSD-Blog

Mehr Rechte für die Gruppe – kollektiver Datenschutz

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28.05.2021

Das Corona-Virus hat nicht nur die Digitalisierung, sondern auch die Datenerhebung vorangetrieben. Datenschützer fordern eine dringliche Debatte über einen kollektiven Datenschutz und die Rechte ganzer Gruppen. Denn der Schutz des Einzelnen wie ihn die DSGVO fokussiert sei veraltet.

Die erhobenen Massen an Daten werden längst nicht mehr nur zur Auswertung von individuellem Kaufverhalten und Co. verwendet.

Individueller und kollektiver Datenschutz

Der bisherige Datenschutzdiskurs zielte vor allem auf die Rechte und den Schutz individueller Nutzer und deren Daten ab. Dabei wurde der Schutz der Privatsphäre zu einem nicht geringen Teil auch in die Hände der Nutzer selbst gelegt. Dies sollte laut Datenschützer allerdings nicht sein, zumal man kaum überblicken kann, wo und wie seine Daten verarbeitet werden. Verstärkt wird das Problem außerdem durch die Erhebung kollektiver Daten.

Bei kollektiven Daten geht es darum, aus dem Konvolut an Informationen Klassifizierungen von Gesellschaften vorzunehmen, wie beispielsweise in Frühaufsteher oder Pendler. Hier kommt neben den Informationen, die Unternehmen über Apps und Webseiten sammeln, unter anderem noch die physische Komponente ins Spiel.

Anonyme Diskriminierung ganzer Gruppen

Bei vergleichsweise zunächst harmlosen Einteilungen von Gesellschaften in Frühaufsteher oder Sportbegeisterte bleibt es aber natürlich nicht, beziehungsweise können daraus nachteilige Schlussfolgerungen gezogen werden. Es geht dann beispielsweise plötzlich darum, wer aufgrund von Bewegungsmangel krankheitsgefährdeter ist.

Insgesamt steigt dadurch, dass Algorithmen von den Daten verschiedener Menschen gefüttert werden, das Potenzial von Diskriminierungen von Gruppen. Denn die gesammelten Daten sagen beispielsweise auch etwas darüber aus, wessen Kinder niedrige Bildungschancen haben könnten oder welche Gruppe von Menschen kreditwürdig ist. Das kann sich negativ auf Interaktion mit Banken und Geschäften auswirken.

Weil die Daten anonym sind, ist es außerdem schwer, gegen die Diskriminierung vorzugehen. Ähnliches gilt für den Wettbewerb der Unternehmen untereinander. Wer weiß, welche Produkte allgemein am beliebtesten sind, kann diese günstiger anbieten, die Konkurrenz schwächen und damit die Wahlfreiheit einschränken. Der Endverbraucher hätte kaum eine Handhabe dagegen.

Kollektiver Datenschutz und Transparenz

Aus diesen Gründen fordern Datenschützer vor allem Regelungen zu kollektiven Rechtsschutzklagen innerhalb der EU. Diese könnten ein wirkungsvolles Mittel sein, um Unternehmen in ihrem Umgang mit Daten dauerhaft einzuschränken.

Erreicht werden könnte dies, indem Unternehmen zu einer umfassenden Transparenz bezüglich der eingesetzten Algorithmen und automatisierter Entscheidungsfindung gezwungen werden. Mit anderen Worten: Die Öffentlichkeit kontrolliert die Algorithmen, nicht umgekehrt. (tl)