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Kann KI Kunst? Herausforderungen an das Urheberrecht

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07.09.2021

KI kann mehr und mehr, und lernt auch immer weiter selbständig hinzu. Das gilt auch für kreative und erfinderische Prozesse – und so stellt sich die Frage, ab wann ein Kunstwerk oder eine Idee überhaupt noch unter das Urheberrecht desjenigen fällt, der die KI entwickelt hat. Es tun sich rechtliche Grenzfälle auf, die derzeit meist von den Gerichten noch zu Ungunsten der KI entschieden werden.

Es gibt Lösungen, die Gesetzeslücken im Urheber- und Patentrechtrecht zu schließen, allerdings wird dies wohl noch auf sich warten lassen.

KI – eigene kreative Leistung?

Damit ein Werk Urheberschutz genießen kann, muss ihm eine erhebliche geistige Schöpfung zugrunde liegen, die dem Recht nach bisher nur Menschen erbringen können. Bei kreativen Erzeugnissen von einer KI stellt sich daher die Frage, wie hoch hier der Schöpfungsaufwand ist, wenn die KI zudem noch von einem Menschen entwickelt worden ist.

Es lässt sich daher zwischen der KI als Hilfsmittel und der KI als Schöpfer oder Erfinder unterscheiden. Im ersten Fall ist die KI nur ein Werkzeug, um ein bestimmtes Werk oder eine Idee umzusetzen. Erstellt man ein 3D-Bild am Computer, dann liegt das Urheberrecht nicht beim Computer, sondern beim Anwender. Ist die KI allerdings hochentwickelt und kann sie eigene Entscheidungen aufgrund eigener Lernfortschritte treffen, dann ist der hinter ihr stehende Mensch nicht mehr so nah am Werk oder an der Erfindung.

Wege zur KI als Schöpfer

Die Werke und Ideen einer KI urheberrechtlich zu schützen oder ihre Erfindungen beim Patentamt anzumelden, ist derzeit wenn überhaupt nur schwer und nicht in vielen Ländern möglich. Das liegt unter anderem daran, dass auch das Anmelden eines Patents an ein Individuum geknüpft ist, als welches eine KI nicht bezeichnet werden kann.

Es gab Diskussionen innerhalb des Europaparlaments, der KI eine eigene Rechtspersönlichkeit zu verleihen, was sich auch auf Haftungsfragen auswirken würde. Unter anderem bei selbstfahrenden Autos wäre das nicht uninteressant. Eine weitere Möglichkeit bezüglich des Schutzes der kreativen Werke einer KI wäre, das Leistungsrecht hinzuzuziehen, das nicht an eine geistige Schöpfung gebunden ist. (tl)