DSD-Blog

ePrivacy-Verordnung – späte Flankierung für die DSGVO

Beitrag von

09.05.2018

In diesem Monat tritt die vieldiskutierte Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. Begleitet werden sollte sie eigentlich von der ePrivacy-Verordnung, die verstärkt die Daten der Nutzer schützen und Auswirkungen für internetbasierte Werbung haben soll. Allerdings verzögert sie sich gleich um einige Jahre.

Die ePrivacy-Verordnung ist seit 2016 im Gespräch und soll die DSGVO ergänzen. Nutzer sollen ein größeres Mitbestimmungsrecht über ihre Datenweitergabe haben.

Nutzer kann auf mehreren Ebenen selbst bestimmen

Die Diskrepanzen zwischen den Interessen der Werbetreibenden und der Nutzer ist schon längst nichts Neues mehr. Die Weitergabe von Daten ist im Netz profitabler als Bares, allerdings ist sie auch wichtiger Bestandteil personifizierter Werbung, ohne die viele Dienste im Netz nicht kostenlos verfügbar wären. Wovon der Nutzer wiederum ebenfalls profitiert. Die ePrivacy-Verordnung, die derzeit immer noch under construction ist, soll damit Schluss machen. Der Nutzer soll eine erhebliche Macht über die Weitergabe seiner Daten erhalten.

So ist die Datenschutzregelung nicht mehr allein Nutzersache. Anbieter müssen von vornherein dafür sorgen, dass eine ausreichende Verschlüsselung gewährleistet ist. Dazu gehört nicht nur die Datenübermittlung verschiedener Dienste. Auch bei Geräten wie Smartphones und verschiedener Software sollen die Einstellungen von vornherein Privacy-by-default lauten und so konfiguriert sein, dass sie die Daten der Nutzer bestmöglich schützen. Es liegt dann am Nutzer selbst zu entscheiden, wie viel er davon freigibt.

Dienstnutzung trotz eingeschränkter Datenweitergabe

Webseiteninhalte sollen auch dann vollständig angezeigt werden, wenn der Nutzer der Verwendung von Cookies nicht zustimmt. Darüber hinaus soll es einen umfassenderen Trackingschutz geben sowie eine Erlaubniserfordernis seitens der Nutzer, Daten zu speichern und zu verarbeiten. Für jeden Schritt (beispielsweise bei Online-Einkäufen) könnten in Zukunft Extrabestätigungen erforderlich sein, was das Ganze allerdings um einiges umständlicher macht. Auch die Verwendung der Daten für Werbezwecke würde dann der Zustimmung des Nutzers unterliegen.

Die Branche kritisiert die erhebliche Einschränkung von Webinhalten, die die Verordnung mit sich bringen würde sowie den erhöhten Aufwand für den Nutzer. Darüber hinaus sieht sie Widersprüche zur DSGVO. (tl)