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e-Patietenakte für alle: Datenverwaltung mit Opt-out-Option

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07.03.2023

Die beschlossene e-Patientenakte soll für alle automatisch kommen. Wer sie nicht will, muss aktiv widersprechen. Damit will Lauterbach die Digitalisierung im Gesundheitswesen vorantreiben und verhindern, dass Deutschland international abgehängt wird. Gegner sind allerdings auch hier die Datenschützer.

Bis Ende 2024 soll die elektronische Patientenakte für alle kommen. Bisher wird sie kaum genutzt, auch weil Patienten sie aktiv beantragen müssen.

Digitale Informationen an einem Ort

Die e-Akte soll alle relevanten Informationen über den Patienten von Krankheitsgeschichte über Behandlungsmethoden bis hin zu Vorsorgeterminen bündeln und dann für Mediziner einsehbar sein. Wer das nicht möchte, kann via Opt-out-Verfahren widersprechen. Wie und an welcher Stelle das möglich sein soll, ist allerdings noch nicht klar. Allerdings wollen 31 Prozent aller Versicherten von der Option Gebrauch machen.

Ursprünglich war die Akte per App als freiwilliges Angebot über das Smartphone verfügbar gewesen. Lauterbach will den Patienten nun das Beschäftigen mit Installation und Verwaltung abnehmen und die Prozesse automatisieren. Damit soll die Digitalisierung des Gesundheitswesens beschleunigt werden.

Vorteile versus Datenschutz

Entsprechend soll die Akte von den Medizinern gefüllt und in jede Richtung zum Austausch verwendet werden, so lange der Patient nicht widerspricht. Lauterbach hat es dabei so eilig, dass er nicht erst auf die Erstellung einheitlicher Datenstrukturen warten will. Bis das so weit ist, sollen Ärzte zunächst dann doch noch auf das altbewährte Word-Dokument beziehungsweise PDF zurückgreifen – Hauptsache schnell und unkompliziert.

Datenschutzbedenken räumt der Gesundheitsminister mit dem Argument aus, der bisherige Weg via Fax, E-Mail und Post sei viel unsicherer. Außerdem könne man dank der e-Akte Behandlungslücken schließen und Dopplungen vermeiden. Zudem sollen anonymisierte Großdatensätze für die medizinische Forschung zur Verfügung gestellt werden, damit Deutschland in Zukunft auf diesem Gebiet überhaupt noch eine Rolle spiele. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber ist dennoch nicht überzeugt und verweist darauf, dass die e-Akte nicht der DSGVO entspreche. (tl)