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Drohnenführerschein – Lizenz für unbemannte Flugobjekte

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05.10.2017

Seit dem 1. Oktober gilt in Deutschland für alle Drohnen ab 2 Kilogramm Gewicht eine Führerscheinpflicht. Wer sich nicht daran hält, riskiert hohe Geldbußen. Allerdings ist der Führerschein nicht so schwer zu erhalten wie beispielsweise beim Auto – man sitzt ja immerhin nicht selbst in der Drohne.

Der Drohnenführerschein soll vor allem die erforderlichen Kenntnisse nachweisen, um Unfälle zu vermeiden.

Kenntnisnachweis und Alter

Die Zahl der Drohnenzwischenfälle steigt – während es 2015 noch 14 waren, sind es im Jahr 2017 allein bis August bereits 64. Ein Drohnenführerschein soll wieder für mehr Ordnung am Himmel sorgen. Zu erwerben ist er ab 16 Jahren und kann bisher an 18 Stellen ausgestellt werden, die vom Luftfahrtbundesamt anerkannt sind – weitere sollen folgen.

Alternativ genügt natürlich auch eine Pilotenlizenz. Oder man weist eine Einweisung durch einen Luftsportverband nach, die dann zwar nur für Flugmodelle gilt, die aber auch schon von 14-jährigen durchlaufen werden kann.

Die Prüfungsbedingungen

Die Fragen teilen sich in 27 Lerneinheiten auf und beziehen sich auf Gebiete wie Versicherungspflicht, verschiedene Flugmodelle und Wetterkunde. Auch die Frage, was überhaupt ein Flugmodell ist, wird abgedeckt.

Die Beantwortung der Fragen selbst gestaltet sich vergleichsweise entspannt – man hat die Wahl zwischen einer schriftlichen, einer mündlichen sowie einer Online-Prüfung. Durchfallen kann man so oft wie man will – man muss es nur ein Mal schaffen, alles richtig zu beantworten – und das nicht mal unbedingt in einem Rutsch. Die Prüfung kann man unterbrechen und fortsetzen, wann es einem beliebt. Hauptsache, man hat am Ende verstanden, dass man mit seiner Drohne nicht den Flugverkehr beeinträchtigen soll.

Plakettenpflicht für Drohnen

Für den Fall, dass dann immer noch was passiert, gibt es eine weitere Neuerung, die ebenfalls seit dem 1. Oktober gilt. Drohnen ab 250 Gramm – also auch solche, für die kein Führerschein benötigt wird – müssen mit einer Plakette versehen sein, die den Namen und die Adresse des Besitzers trägt. So kann im Schadenfall der Besitzer schneller ausfindig gemacht werden. (tl)