DSD-Blog

Drohnen für Drogen – Lieferservice in die JVA

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27.08.2020

Drohnen werden für Gefängnisse zu einem immer größeren Problem: Sie können Drogen, Waffen und auch Sprengmittel problemlos bis ans Zellenfenster liefern. Das jeweilige Personal testet verschiedene Abwehrmechanismen – wie so vieles wird aber auch das in den Bundesländern unterschiedlich angegangen.

Das Transportmittel Drohne führt außerdem dazu, dass die Lieferanten nicht identifiziert werden können.

Abwehrsysteme im Testlauf

Früher wurden illegale Lieferungen über die Gefängnismauern geworfen – das geht nun elaborierter vonstatten. Insbesondere über den Gefängnissen von NRW werden Drohnen gesichtet, aber auch Baden-Württemberg, Bayern und Niedersachsen haben immer wieder dieses Problem. Die Abwehr der Drohnen ist nicht zuletzt auch eine Frage des Geldes.

So testet Niedersachsen ein System, das bei einer sich nähernden Drohne Alarm schlägt, sodass weitere Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden können. Zwar verzeichnet das Bundesland jedes Jahr mehr Drohnenflüge über den JVAs, problematische Fracht ist bisher allerdings noch nicht sichergestellt worden.

Analoge Maßnahmen statt technischer Lösungen

Anders sieht das in Berlin aus. Im Gefängnis von Moabit wurden im letzten Jahr Haschisch und Marihuana angeliefert – vermutlich mehr als die Behörden sicherstellen konnten. Man ist ratlos, was zu tun ist. Störsender bergen andere Sicherheitsrisiken und ein engmaschiges Fangnetz ist allein schon aufgrund der regelmäßigen Wartung kostspielig.

Vor dem Freigang will man daher die Freihöfe und andere freie Stellen, zu denen die Gefangenen Zutritt haben, nach abgeworfenen Lieferungen absuchen. Das ändert freilich nichts daran, dass die Drohnen die Fracht immer noch direkt ans Fenster liefern können. In Gelsenkirchen setzt man daher auf eine Feinvergitterung der Fenster.

Hoffnung auf technische Unmöglichkeit

Grundsätzlich ist es natürlich verboten, Drohnen über Gefängnissen fliegen zu lassen – aber wer drin sitzt beziehungsweise einen Häftling beliefert ist naturgemäß ohnehin nicht sonderlich gesetzeskonform. Deswegen hoffen die Justizministerien letztendlich auf die Drohnenhersteller: Diese sollen Flugverbotszonen in die Geräte einprogrammieren, sodass ein Flug über die Gefängnismauern allein aus technischen Gründen nicht mehr möglich ist. (tl)