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Digitalsteuer – was ist, was werden kann

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06.12.2019

Die Digitalsteuer ist mal wieder groß in den Medien – es geht vor allem um den Hickhack zwischen den USA und Frankreich. Eine globale Lösung ist bisher nicht erreicht und auch innerhalb der EU scheiden sich die Geister. Dauerhaft kann dieser Zustand allerdings nicht bestehen.

Die OECD (Organization for Economic Co-operation and Development) ist zuversichtlich: Bereits im Jahr 2020 sieht sie eine internationale Lösung.

Steuerkampf zwischen Frankreich und den USA

Weil es keine einheitliche Regelung gibt und auch eine Einigung auf EU-Ebene im März gescheitert ist, regelt Frankreich das Problem der Digitalsteuer bis auf weiteres nun im Alleingang. Das betrifft vor allem US-amerikanische Unternehmen, die weltweit einen Umsatz von mindestens 750 Millionen Euro und innerhalb Frankreichs 25 Millionen Euro verzeichnen. Sie sollen mit einem Satz von 3 Prozent besteuert werden.

Die USA fühlen sich daraufhin diskriminiert und drohen Frankreich mit Sanktionen in Form von Zöllen mit bis zu 100 Prozent auf französische Produkte wie Käse, Champagner und Kosmetika. Unter anderem wegen derlei Konsequenzen hatte Deutschland ein solches Vorgehen abgelehnt. Frankreich will allerdings bis zu einer EU-weiten Regelung an seiner Digitalsteuer festhalten.

Lösung durch OECD?

Grundlage des Ganzen ist die Besteuerung von Unternehmen, die in anderen Ländern hohe Umsätze erzielen beziehungsweise hohe Marktanteile, aber keine physische Präsenz haben. Bisher können Amazon und Co. eine erhöhte Steuerlast umgehen, indem sie ihre EU-Zentralen in Ländern mit geringer Besteuerung wie beispielsweise Irland haben und in den Ländern, in denen sie Umsatz machen, überhaupt keine Steuern zahlen. Dies wiederum basiert auf geltendem internationalem Recht, das allerdings in Zeiten der Digitalisierung und Globalisierung überholt ist.

Viele Länder, darunter Deutschland, favorisieren eine Regelung auf OECD-Basis. Hierzu hat die OECD ein neues Konzept vorgelegt, das allerdings weit über die Lösung einer Digitalsteuer hinausgeht, weil sie auch Unternehmen mit einschließt, die generell eine „nachhaltige Präsenz“ auf dem jeweiligen Konsumentenmarkt haben. Einer der OECD-Mitgliedstaaten sind außerdem die USA, die wohl kaum für die Besteuerung der eigenen Unternehmen stimmen dürften. Die OECD zeigt sich dennoch optimistisch, auch weil durch den Entwurf eine Doppelbesteuerung vermieden würde – ein Aspekt, der auch die USA betrifft. (tl)