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Digitales Leben nach dem Tod – was passiert mit Online-Profilen?

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18.11.2015

Was mit dem analogen Nachlass geschehen soll, darüber machen sich die meisten Menschen zu Lebzeiten Gedanken. Die Spuren in der digitalen Welt werden dabei jedoch häufig übersehen. Das ist besonders deswegen problematisch, weil aktuell gesetzlich noch nicht genau festgelegt ist, wie mit Online-Konten und Profilen nach dem Tod des Inhabers verfahren werden soll.

Daher sollte man auch dies von vornherein berücksichtigen und eine Liste von allen Diensten, die man im Internet nutzt, anlegen. Zusätzlich notiert man die Passwörter und legt gegebenenfalls fest, wer in welchem Umfang Einblick in die Profile und Postfächer haben soll. Das macht es den Hinterbliebenen einfacher, den Online-Nachlass zu verwalten. Doch was ist zu tun, wenn der Verstorbene nicht vorgesorgt hat?

Soziale Netzwerke nach dem Tod

Meistens fallen zwar keine zusätzlichen Kosten an, wenn das Profil in Sozialen Netzwerken weiter besteht. Allerdings ist die schiere Tatsache für die Hinterbliebenen oftmals eine Belastung, wenn nicht sogar gruselig. Facebook bietet daher für diesen Fall zwei Optionen: eine Gedenkseite oder die komplette Löschung des Profils. Auf der Gedenkseite können Freunde weiterhin Nachrichten posten, alle anderen Aktivitäten sind nicht mehr möglich.

Bei Twitter und LinkedIn ist es lediglich möglich, per Anfrage die Löschung zu beantragen. Xing fragt gar beim Verstorbenen an, wenn ein Todesfall gemeldet wird und löscht erst dann das Profil, wenn über einen längeren Zeitraum keine Reaktion kommt. In allen Fällen muss man als Hinterbliebener einen Nachweis erbringen, beispielsweise in Form einer Sterbeurkunde oder einen Erbschein.

Amazon, Ebay & Co.: Kaufaktivitäten gehen weiter

Vor allem sollten die Hinterbliebenen sich einen Überblick über die Aktivitäten bei Online-Händlern verschaffen. Auktionen und Kaufvorgänge laufen weiter. Für deren Abwicklung sind die Erben zuständig, erst dann kann das Profil gelöscht werden. Auch hier reicht meist ein Nachweis des Todesfalls.

E-Mail-Postfächer zuletzt löschen

Oftmals wird zum Löschen der anderen Online-Accounts die jeweils hinterlegte E-Mail-Adresse benötigt. Aber auch für die Bestätigungs-E-Mails über die tatsächliche Löschung des Accounts sind die Postfächer des Verstorbenen wichtig. Sie sollten daher als letztes gelöscht werden. Allerdings ist die Möglichkeit für die Hinterbliebenen, in die Postfächer Einsicht zu nehmen, von Dienst zu Dienst sehr unterschiedlich geregelt. (tl)