DSD-Blog

Digitales Identity Wallet – ID, Dokumente und Co. auf dem Smartphone

Beitrag von

17.08.2021

Im Juni hat die EU einen Gesetzesentwurf zu einer Digital Identity Wallet (EU eID) vorgelegt. Die elektronische Brieftasche kann mehr als Bitcoins speichern und soll für alle möglichen Anwendungsszenarien verwendet werden können. Dabei wird es vor allem um die einfachere Handhabung von Dokumenten und Ausweisprozessen gehen – und zwar EU-weit.

Die Nutzung der e-Wallet soll freiwillig sein und jedem Bürger zur Verfügung stehen.

Anwendungsszenarien für die eID

Jeder EU-Staat soll seinen Bürgern eine solche Wallet auf dem Smartphone zur Verfügung stellen, die dann für alle möglichen Identifizierungsverfahren genutzt werden und alte, vorherige Maßnahmen ersetzen wird. Ziel ist außerdem, Herr über die eigenen Daten zu werden beziehungsweise zu bleiben. So sollen für die jeweilige Anwendung nur diejenigen Daten zur Verfügung gestellt werden, die dafür auch wirklich relevant sind, und nicht noch alle möglichen anderen.

Für die Wallet ergeben sich entsprechend die unterschiedlichsten Anwendungsszenarien beziehungsweise Use-Cases, die bisher mehrere Schritte und den physischen Gang aufs Amt erfordert haben. Sie kann beispielsweise genutzt werden um:

  • Urkunden zu beantragen und Adressänderungen zu melden
  • EU-weit ein Bankkonto zu eröffnen
  • Die Steuererklärung einzureichen
  • Vorzeigen von Personalausweis und Führerschein
  • Hotel- und Flug-Check-ins

Vertrauenswürdige Verfahren und erforderliche Struktur

Die Technik dahinter macht die Verfahren zusätzlich vertrauenswürdig. So wird es unter anderem die Möglichkeit der elektronischen Signatur, des elektronischen Zeitstempels und elektronischen Siegels geben. Sie erleichtern die Unterschrift, weisen das Alter eines Datensatzes nach oder garantieren die Echtheit von Dokumenten. Darüber hinaus wird es auch Funktionen geben, die die Echtheit von Webseiten sowie die sichere Zustellung elektronischer Einschreiben gewährleistet.

Voraussetzung ist außerdem, dass Behörden alle Dokumente digital bereitstellen, was in vielen Fällen noch nicht geschehen ist. Sie sollen daher zwölf Monate Zeit bekommen, um das nachzuholen. Darüber hinaus sollen die Daten hochverschlüsselt und die Strukturen so ausgerichtet werden, dass eine Weitergabe so minimal wie möglich ist. Die genaue Umsetzung dessen steht allerdings noch aus. (tl)