DSD-Blog

Digital Service Act – mehr Inhaltskontrolle auf Plattformen

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11.05.2022

Im letzten Monat wurde in der EU über den Digital Service Act (DSA) verhandelt, juristisch abgesegnet wird er allerdings erst in einigen Wochen sein. Der DSA besteht in Anlehnung an den Digital Markets Act (DMA) und regelt die Inhalte und Produkte von Online-Plattformen.

Es geht hierbei unter anderem um verschärftere Inhaltsprüfungen und die zeitnahe Löschung problematischer Inhalte.

Plattformen müssen gegen gemeldete Inhalte vorgehen

Der DSA sieht vor, dass vor allem strafrechtlich relevante Inhalte gelöscht werden, wie beispielsweise Terroraufrufe oder Verleumdungen. Beiträge, die Hass beinhalten, sollen allerdings bestehen bleiben, so lange sie im legalen Bereich sind.

Darüber hinaus gibt der DSA Meldeverfahren vor, mit denen Nutzer Hinweise an die Plattformen schicken können. Denen müssen die Betreiber dann sofort nachgehen. Nutzer profitieren außerdem vom DSA, indem er ihnen eine größere Handhabe gegen unrechtliche Account-Sperren ermöglicht.

Maßnahmen orientieren sich an Plattformgröße

Zudem berücksichtigt der DSA im Gegensatz zur DSGVO die unterschiedlichen Größen der Plattformen. Entsprechend werden großen Marktteilnehmern verschärftere Regeln auferlegt als kleineren, indem sie beispielsweise angeben müssen, wie viele Mitarbeiter für die Inhaltsprüfung verantwortlich sind. Außerdem sind jährliche Transparenzberichte darüber anzufertigen. Zudem müssen die Betreiber jährlich die Gefahren bewerten, die von ihren Inhalten auf die Öffentlichkeit und deren Meinungsbildung ausgehen könnten.

Auch beinhaltet der DSA die Möglichkeit eines zeitlich begrenzten Krisenmodus bis zu drei Monaten. Mit ihm können direkte Risikoanalysen durchgeführt und Maßnahmen verschärft werden.

Algorithmen, Profilbildung und weitere Regelungen

Empfehlungsalgorithmen wird es weiterhin geben, allerdings mit der Option, dass hierfür nicht mehr Profilbilder und das Nutzverhalten hinzugezogen werden. Darüber hinaus müssen die Plattformen ihren Nutzern die Entstehung der Algorithmen erklären.

Außerdem verbietet der DSA die Profilbildung bei Jugendlichen vollständig, wobei die Altersverifizierung nach wie vor ein Problem darstellt. „Dark Patterns“, also Designtricks zur Lenkung des Nutzerverhaltens, sollen ebenfalls eingeschränkt werden. In Kraft treten wird der DSA wahrscheinlich Mitte nächsten Jahres. (tl)