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Bewachung und Durchsuchung: Bayerns Verfassungsschutz verstößt gegen Grundrechte

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28.04.2022

Der bayrische Verfassungsschutz hat zu viele Befugnisse und verletzt daher teilweise die Grundrechte. Zu diesem Ergebnis kam das Bundesverfassungsgericht, nachdem Klage eingereicht wurde. Die Kritik bezieht sich unter anderem auf digitale Maßnahmen.

Bis Ende Juli 2023 muss das Gesetz überarbeitet werden, länger darf es in der derzeitigen Form nicht in Kraft bleiben.

Organisation klagt gegen Gesetz

Angestoßen hatte die Klage die „Gesellschaft für Freiheitsrechte“. Allerdings können nur betroffene Personen eine Verfassungsbeschwerde einlegen, weswegen die Organisation für ihre Klage drei Mitglieder der „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes“ gewann. Die Vereinigung gilt als „linksextremistisch beeinflusste Organisation“. Deswegen hielten ihre Mitglieder es für möglich, selbst überwacht zu werden.

Umstrittene (digitale) Maßnahmen für mehr Sicherheit

Im August 2016 trat das Gesetz aufgrund der NSU-Morde in Kraft, die dazu geführt haben, dass es um mehrere Befugnisse erweitert worden ist. Dazu gehören neben verdeckten Ermittlungen und V-Leuten im digitalen Bereich Online-Durchsuchungen, Handy-Ortungen und das Abrufen von Vorratsdaten. Die Kläger kritisierten, dass auf diese Weise die Privatsphäre nicht ausreichend geschützt würde.

Von Anfang an war das Gesetz umstritten gewesen, wurde jedoch von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) damit verteidigt, dass in Zeiten des wachsenden Terrors der Verfassungsschutz gestärkt werden müsse, um Anschläge wie den auf den Berliner Weihnachtsmarkt im Dezember 2016 zu verhindern.

Vorgehen muss konkreter beschrieben werden

Das Verfassungsgericht legte nun ein 150 Seiten umfassendes Urteil vor, in dem es auch auf die Frage der Bedingungen einging, unter denen bestimmte Mittel eingesetzt werden. Dazu gehört das Ausmaß der Bedrohung oder die Frage, ob ein unabhängiger Richter das Vorgehen genehmigen muss. Auch sollen die Maßnahmen und deren Gründe konkreter beschrieben werden.

Zwar wurde die Hoffnung der Kläger, es würde ein Grundsatzurteil gefällt, das über Bayern hinausgeht, nicht erfüllt. Allerdings wird die Entscheidung auch Auswirkungen auf andere Bundesländer mit ähnlichen Regelungen haben. Das betrifft unter anderem die Regelungen zur Datenübermittlung, die viele Länder aufgrund des Urteils nachjustieren müssen. (tl)