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Appsurd oder hilfreich? – 5 kuriose Handy-Apps

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19.02.2016

Ob menschliche Ideen durch das Internet immer kurioser werden oder ob durchs Internet erstmals ans Licht kommt, dass Menschen immer schon kurios waren – diese philosophische Frage klärt man lieber an anderer Stelle. Beweise für schräge Erfindungen gibt es auf jeden Fall genug – wie diese Apps zeigen.

Manche Dinge müssen auch keinen tiefergehenden Sinn haben – es reicht, wenn sie unterhaltsam und erheiternd sind.

1. Bubble Wrap

Für diejenigen, die sich gern haptisch abreagieren oder einfach sonst nichts zu tun haben. Mit Bubble Wrap muss man nicht mehr auf das nächste Paket warten: Die App macht es möglich, virtuell die Luftpolster in Folien zu zerdrücken. Das ploppende Geräusch ist natürlich inklusive.

2. Run Pee

Titanic, Avatar oder Der Herr Der Ringe – besonders überlange Filme machen es einem schwer, im Kino die Abfolge von Klogang und Unterhaltungsprogramm zu koordinieren. Dem macht Run Pee jetzt ein Ende: Einfach den Filmtitel eingeben und die App zeigt einem diejenigen Stellen des Films an, die man getrost überspringen kann, ohne etwas Wichtiges zu verpassen.

3. Drunk Dial No!

Nie wieder nächtliche Sentimental-Nachrichten an die Ex. Denn diese App betreut einen, während man betrunken um die Häuser zieht – zumindest was das unkontrollierte Anrufen und Simsen angeht. Einfach zu Anfang der Partynacht die App aktivieren und einstellen, wie lange der Rausch wohl dauern wird. Für diese Zeitspanne blockiert die App sämtliche Nummern und Mail-Adressen.

4. Anti-Mücken-App

Die Idee ist gut, auch wenn die Stiftung Warentest rät, die Mücken lieber mit dem Smartphone zu erschlagen: Die Anti-Mücken-App sondert hochfrequenten Ultraschall ab und soll so die Stechmücken fernhalten. In der Praxis lassen sich die Tiere davon aber wenig beeindrucken.

5. Image it!

Das gelbe Langenscheidt-Büchlein kann nun zu Hause bleiben: Die App Image it! zeigt alle möglichen Begriffe als Piktogramme an. Damit vermeidet man peinliche Missverständnisse und kann im Urlaub sein Gericht bestellen ohne sich mit der Landessprache befassen zu müssen. (tl)