DSD-Blog

Anlasslose Vorratsdatenspeicherung – EuGH kippt Gesetz

Beitrag von

21.09.2022
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Dienstag die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in Deutschland aufgehoben. Das bisherige Gesetz sei nicht mit EU-Recht zu vereinbaren, hieß es als Begründung. Allerdings gibt es Ausnahmen.

Das Thema Vorratsdatenspeicherung hat schon so manchen Rechtsstreit in Deutschland hervorgerufen. Ein neuer Entwurf muss nun erarbeitet werden.

Deutsches Gesetz nicht verhältnismäßig

Seit 2015 gilt das Gesetz zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung in Deutschland, nach dem Telekommunikationsanbieter die Daten ihrer Kunden mehrere Wochen lang speichern und im Verdachtsfall den Behörden zur Verfügung stellen müssen. Bereits vor einigen Jahren hatte der Münchner Internetanbieter SpaceNet AG dagegen geklagt und erreicht, dass das Gesetz seit 2017 nicht mehr angewendet wird. Nun hat der EuGH beschlossen, dass es nahezu komplett gekippt werden soll.

Die Begründung ist, dass die Speicherung von Telefon- und Login-Daten massive Einblicke in das Privatleben der Nutzer ermöglicht und somit die Grundrechte verletzt. Ohne konkreten Verdacht soll dies nun nicht mehr möglich sein. Zu den Ausnahmen zählt außerdem die Gefährdung der nationalen Sicherheit und die Bekämpfung schwerer Kriminalität. In diesen Fällen können Anbieter dazu verpflichtet werden, entsprechende Daten zu speichern und zur Verfügung zu stellen.

Vorratsdatenspeicherung mit Einschränkungen

Damit Missbrauch vorgebeugt und die Verletzung der Privatsphäre so viel wie möglich eingeschränkt wird, sollen hierzu aber genaue Regelungen und Parameter erarbeitet werden. Unter anderem soll die Vorratsdatenspeicherung nur zeitlich begrenzt und innerhalb einer bestimmten Region erfolgen. Darüber hinaus sollen unabhängige Behörden die Speicherung kontrollieren.

Bundesjustizminister und Polizei wünschen sich auf das Urteil hin die Nutzung gesetzlicher Spielräume und praxistaugliche Statuten für die Vorratsdatenspeicherung. Unter anderem bei Kinderpornografie und Kindesmissbrauch seien derartige Daten oft der einzige Weg zur Täterverfolgung. Durch das Urteil würde die Ermittlungsarbeit entsprechend erschwert. Der Fall geht nun vorerst zurück an das Bundesverwaltungsgericht. (tl)